Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden oder alternativ wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erstellt werden muss. Die Erstellung des SiGePlans ist während der Planung der Bauausführungen zu erarbeiten.
Ein Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hat gezeigt, dass die Beschäftigten in der Baubranche einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind.
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche. Die Untersuchungen der Europäischen Union ergaben, dass die Ursachen für die Unfälle auf europäischen Baustellen zu 35% in Planungsfehlern begründet sind, zu 28% in mangelnder Organisation und zu 37% in Fehlern bei der Ausführung.
Der Ansatz der am 01.07.1998 in Deutschland in Kraft getretenen Baustellenverordnung BaustellV ist, die Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nicht mehr nur den Unternehmern zu überlassen, sondern vielmehr auf Bauherren, SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) und Unternehmer zu verteilen. Dadurch wird die Organisation für die Sicherheit auf Baustellen in die Planungsphase vorverlegt und somit soll das Gefährdungspotential der am Bau Beteiligten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination soll bei Mitwirkung mehrerer Bauunternehmer bei einer Maßnahme zu einer besseren Abstimmung bei der Erstellung der einzelnen Gewerke führen, um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen.
Grundlage für die Überlegungen sind die Kenntnis über die unterschiedlich auszuführenden Gewerke, das Gefährdungspotential der Arbeiten sowie die Anzahl der voraussichtlichen Arbeitgeber mit deren Beschäftigten.
Darauf aufbauend wird anhand der BaustellV überprüft, ob eine Vorankündigung der zuständigen Behörde vorgelegt oder ob sogar ein SiGe-Plan erstellt werden muss.
Wir unterstützen Sie bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und erstellen individuell nach BaustellV Vorankündigungen und SiGe-Pläne.